Praxis-Tipp: 5 Dinge, die Sie beim Widerspruch beachten sollten

Praxis-Tipp: 5 Dinge, die Sie beim Widerspruch beachten sollten

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig ist, müssen Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse Anträge stellen. Die Kasse entscheidet dann, ob sie Ihren Antrag genehmigt oder ablehnt.
Weil die Kranken- und Pflegekasse eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, sind ihre Schreiben bzgl. der Genehmigung oder Ablehnung einer Leistung so genannte Verwaltungsakte. Diese Verwaltungsakte werden „Bescheid“ genannt. Es handelt sich also um genehmigende oder ablehnende Bescheide.

Sie können gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen und versuchen, die Entscheidung doch noch zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Für das Widerspruchsverfahren sollten Sie die nachfolgenden fünf Punkte kennen:

  1. Sie können nur innerhalb einer Frist von 1 Monat Widerspruch einlegen.
    Wenn Sie diese Frist überschreiten, haben Sie Ihr Recht auf Widerspruch verwirkt. Wie Sie die Widerspruchsfrist berechnen, können Sie hier nachlesen.
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  2. Sie müssen Ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.
    Das heißt, entweder schreiben Sie Ihren Widerspruch selbst (ein Muster finden Sie hier.) oder Sie gehen zu Ihrer Kranken- und Pflegekasse und erklären dort Ihren Widerspruch mündlich zur Niederschrift. Das heißt, der für Sie zuständige Sachbearbeiter muss Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen. Sollten Sie diesen Weg wählen, lassen Sie sich den Widerspruch unbedingt schriftlich bestätigen.
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  3. Sie sollten Ihren Widerspruch begründen.
    Es ist wichtig, dass die Kranken- und Pflegekasse weiß, warum Sie denken, dass Sie Anspruch auf die Leistung haben, die Sie beantragt haben. Denn nur wer weiß, worum es geht, kann seine Meinung ggf. auch ändern. Sie sollten Ihren Widerspruch schriftlich begründen und nach Möglichkeit auf die von der Kasse genannten Ablehnungsgründe eingehen.
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  4. Machen Sie sich von Ihren eigenen Schriftstücken, die Sie an die Kasse senden immer eine Kopie.
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  5. Wenn Sie bei Ihrem Widerspruch Hilfe benötigen, achten sie darauf einen Rechtsdienstleister zu beauftragen. Denn das Widerspruchsverfahren ist für Sie im Erfolgsfall kostenlos. .
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