Ablehnung von Pflegehilfsmitteln

Wenn Ihre Pflegekasse ein Pflegehilfsmittel wie einen Toilettenstuhl oder ein Pflegebett ablehnt, können Sie gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Dann kommt es darauf an, dass Sie schlüssig begründen, warum Ihre Pflegekasse mit ihrer Entscheidung falsch liegt.

Ich übernehme dieses Widerspruchsverfahren komplett für Sie. Sind wir erfolgreich und erhalten Sie Ihr Pflegehilfsmittel, entstehen Ihnen keine Kosten. Denn dann muss Ihre Pflegekasse mich bezahlen. In diesem Fall sind die Kosten für den Widerspruch bei Übernahme durch einen Rechtsdienstleister so genannte „Rechtsverfolgungskosten“. Diese müssen dem Versicherten bei einem erfolgreichen Widerspruch von seiner Pflegekasse erstattet werden.

In diesem Fall sende ich Ihnen gar keine Rechnung zu, sondern schicke meine Rechnung direkt an Ihre Pflegeversicherung, die dann an mich überweist.
Bevor Sie mich beauftragen, kläre ich Sie über die möglicherweise entstehenden Kosten, falls der Widerspruch nicht erfolgreich sein sollte, umfassend auf.

Damit Sie kein Risiko eingehen, überprüfe ich Ihren Anspruch auf das Pflegehilfsmittel vor Übernahme des Widerspruchsverfahrens.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruchsverfahren gegen den Pflegehilfsmittelbescheid haben, setzen Sie sich bitte mit mir über E-Mail oder das Kontaktformular auf dieser Seite in Verbindung.

Bereits 0 Mal geteilt!