Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Pflegezeit
n meiner Beratung ist die Pflegezeit immer wieder Thema.
Im Hinblick auf die Pflegezeit würde es vielen Angehörigen helfen, wenn sie die Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz (PfleZG) auch „stückeln“, also nach Bedarf nehmen könnten.
Dies ist aber auf der Grundlage des § 4 PfleZG nicht möglich.
Nun möchte ich allen, die sich diese Frage stellen, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.2011 mit dem Az.: 9 AZR 348/10 an die Hand geben. Hier ist eindeutig geklärt, wie die Pflegezeit genommen werden kann.
Das Urteil können Sie hier herunterladen: AZ 9 _AZR_348-10.