Urteil: Bestattungsverfügung ist gültig

Urteil: Bestattungsverfügung ist gültig

Wer sicher sein möchte, dass sein Wille auch nach dem Tod Gültigkeit hat, muss dies schriftlich verfügen. Das gilt auch für Bestattungswünsche.

Jeder Erwachsene kann einen Bestattungsvertrag mit einem Beerdigungsinstitut abschließen, in dem er bestimmt, wie seine Beerdigung gestaltet werden soll. Nach dem Tod des Vertragspartners übernimmt das Beerdigungsinstitut dann die Organisation der vereinbarten Bestattung.

Wer es sich jedoch nicht leisten kann, einen Bestattungsvertrag abzuschließen, kann auch eine Bestattungsverfügung erstellen.

Das Amtsgericht Osnabrück hat im Februar 2015 entschieden, dass eine Bestattungsverfügung auch für die Erben des Verstorbenen bindend ist (AG Osnabrück, 27.02.2015, Az: 15 C 568/15). Die Bestattungsverfügung ist nach dem Urteil der Richter vor allem im Hinblick darauf bindend, wenn die Totenfürsorge auf einen Dritten übertragen wurde, der nicht zu den engsten Familienangehörigen oder Erben gehört.

Tipp: Wie eine Bestattungsverfügung aussehen sollte, können Sie unter dem folgenden Link nachlesen: www.anwalt.de.

 

Bereits 0 Mal geteilt!