Schon gewusst: Geringere Erbschaftssteuer bei Pflege für Erbe
Pflegen fremde Personen regelmäßig eine hilfebedürftige Person unentgeltlich oder gegen ein unzureichendes Entgelt, können sie, wenn ihnen für die Pflege eine Erbschaft hinterlassen wurde, die anfallende Erbschaftssteuer mindern.
Der gesetzliche Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer beträgt 20.000 € unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Allerdings ist es erforderlich, die erbrachten Pflegeleistungen schlüssig glaubhaft zu machen, um diesen Freibetrag in Anspruch nehmen zu können (Bundesfinanzhof, Az.: II R 37/12).
Der Erbschaftssteuerfreibetrag wegen Pflege kann zusätzlich zu den unterschiedlichen Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer- und dem Schenkungsgesetz beansprucht werden.
Nicht verwandte Personen haben bspw. einen Steuerfreibetrag von 20.000 €. Der darüber hinausgehende Betrag muss versteuert werden.
Kommt eine Erbschaft wegen Pflege (ohne Verwandtschaftsverhältnis) dazu, erhöht sich der Freibetrag bei nachgewiesenem Anspruch infolgedessen um den steuerlichen Pflegefreibetrag auf insgesamt 40.000 €. Erst wenn die Erbschaft über diese beiden Freibeträge hinausgeht wird auf diesen Betrag Erbschaftssteuer erhoben.
Dennis Becker
says:Die Nachbarin meines Opas kümmert sich nun schon längerer Zeit um ihn. Es ist gut zu wissen, dass im Falle einer Erbschaft die Erbschaftssteuer gemindert werden kann. Trotzdem würden wir uns gerne einmal von einem kompetenten Ansprechpartner in dieser Hinsicht beraten lassen.
Nina Hayder
says:Ich bekomme die Wohnung von meiner Oma vererbt. Durch den Artikel habe ich gelernt, dass der gesetzliche Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer 20.000 € unabhängig vom Verwandtschaftsgrad beträgt. Hoffentlich finde ich einen Steuerberater, der mir hierzu mehr sagen kann.
Martin Lobinger
says:Gut zu wissen, dass der gesetzliche Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer 20.000 € unabhängig vom Verwandtschaftsgrad beträgt. Meinem Onkel wurde für die Pflege meines Opas von ihm eine Erbschaft hinterlassen. Er freut sich, dass für ihn die Erbschaftssteuer entfällt, da die Höhe der Erbschaft unter 20 000 Euro liegt.