Schon gewusst? Anspruch auf Pflegezeit
Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das mins´destens 15 Personen beschäftigt, haben Sie Anspruch auf die so genannte Pflegezeit.
Das bedeutet, Sie haben Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie nur teilweise oder vollständig von der Arbeit befreit werden möchten, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.
Ab Ihrem Antrag auf Pflegezeit und während der Inanspruchnahme besteht für Sie ein Kündigungsschutz. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Ihren Verdienstausfall können Sie über ein zinsloses Darlehen ausgleichen. Das Darlehen müssen Sie beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.