Neu: das Dauerrezept für chronisch Kranke und schnellere Arzttermine
Dauerrezept
Ab dem 01.01.2020 besteht unter bestimmten Voraussetzungen für Patienten mit einem Pflegegrad oder einer chronischen Erkrankung die Möglichkeit, von ihrem Arzt eine so genannte Wiederholungsverordnung zu bekommen.
Der Vorteil für den Patienten: Wenn eine Packung leer ist, muss er nicht wieder in die Sprechstunde gehen, um ein neues Rezept zu erhalten, sondern er kann sich das Medikament direkt in der Apotheke erneut aushändigen lassen. Je nach Verordnung geht dies bis bis zu vier Mal.
Terminservice
Eine weitere Neuerung betrifft die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die es bereits seit längerem gibt. Die Terminservicestellen bieten unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe bei der Suche nach einem zeitnahen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten an.
Ab dem 01.01.2020 wurde dieses Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht. Ab sofort kann die Terminservicestelle rund um die Uhr unter der 116 117 erreicht werden. Patienten sollen nicht länger als vier Wochen auf einen Termin warten müssen. Dabei ist es völlig egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzttermin geht.
Die Wartezeit gilt nicht nur für die Dauerversorgung, sondern auch für Akutfälle. deshalb sind die Servicestellen auch am Wochenende erreichbar.
Grippeimpfung
Eine bei den Ärzten doch recht umstrittene Neuerung ist die, dass ab diesem Jahr – zunächst im Rahmen regionaler Modellversuche – auch die Möglichkeit besteht, sich in der Apotheke gegen Grippe impfen zu lassen.
Zu diesem Vorhaben gibt es einen durchaus streitigen Diskurs, den sie teilweise unter den folgenden Links finden: Deutsche Apothekerzeitung und bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Hinweis: Im Oktober treten weitere Neuerungen zum Thema Zuschuss beim Zahnersatz und Fettabsaugung als Kassenleistung in Kraft, über die ich dann beizeiten berichten werde.