Urteil: Eine ambulant betreute Familien-WG ist möglich
Seit der letzten Pflegereform gibt es für ambulant betreute Wohngemeinschaften (WG) pflegebedürftiger Menschen besondere Vorteile. Neben einem Gründungszuschuss von 2.500 € pro Person (max. 10.000 €) können die Pflegebedürftigen der WG monatlich pro Person 200 € zusätzlich für die eigenverantwortliche Organisation der WG und Sicherstellung der Pflege in der WG in Anspruch nehmen.
Allerdings müssen sie dazu mindestens eine Pflegekraft als Präsenzkraft beschäftigen, die pflegerische und verwaltende Tätigkeiten verrichtet.
Das Sozialgericht Münster hat im Januar festgestellt, dass eine solche WG zum Zweck der gemeinschaftlichen Organisation der pflegerischen Versorgung auch bestehen kann, wenn mindestens drei pflegebedürftige Familienangehörige dort zusammen wohnen.
Hinweis: Das Urteil ist vom 17.01.2014. Sie finden es unter dem Az.: S 6 P 166 / 13)