Wann die Krankenkasse die Fahrt zum Arzt zahlt

Wann die Krankenkasse die Fahrt zum Arzt zahlt

In einigen Fällen ist es Patienten nicht möglich, ohne bspw. eine Taxifahrt zu einer Behandlung zu kommen. Das kann je nach Behandlungsintervall und -dauer recht teuer werden. In bestimmten Fällen übernehmen die Krankenkassen daher die Krankentransportkosten nach vorheriger Genehmigung.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenasse ist, dass der Patient mit einem „durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema“ behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist. Zudem muss diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigen, dass eine Krankenbeförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Krankenkasse auf Antrag des Versicherten.

In den nachfolgenden Fällen wird bereits in der Richtlinie festgelegt, dass der Anspruch besteht; dies ist der Fall bei

Zudem gibt es die nachfolgenden Ausnahmeregelungen, bei denen kein vorheriger Genehmigungsantrag bei der Kasse gestellt werden muss, wenn ein Arzt einen Krankentransport verordnet:

  • Bei Vorliegen des Pflegegrades 3 und einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität, deretwegen ein Beförderungsbedarf besteht und ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ vorliegt.
  • Wenn Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vorliegt.
  • Wenn der Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ oder „aG“ oder „H“ hat, besteht ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme.
    Hinweis: Für den Anspruch reicht jeweils eines der oben genannten Merkzeichen aus.

Hinweis: Der Versicherte muss 10 % der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 € als Eigenanteil selbst bezahlen. Ist der Versicherte von den Zuzahlungen befreit, muss er auch zu den Krankentransportkosten nichts zuzahlen.

Tipp: Die Krankentransport-Richtlinie mit dem Stand 12/2017 können Sie hier herunterladen: Klick!

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  1. Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Krankentransport und Beförderungsdienst. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.

  2. Katrin Hegedorn
    says:

    Meine Oma muss auch ständig zum Arzt fahren. Danke für den Tipp, dass in bestimmten Fällen die Krankenkassen daher die Kosten für die Krankenfahrt übernehmen. Ich hoffe das wird ihr helfen.

  3. Danke für den Beitrag zum Thema Krankenfahrt. Ich bin schon länger auf der Suche nach weiteren Informationen hierzu. Der Beitrag hilft mir wirklich sehr!

  4. Anton Schneider
    says:

    Gut zu wissen, wann die Krankenkasse die Krankenfahrt bezahlt. Häufig erlebt man diesbezüglich Konflikte. Aber hier kann man wohl schwarz auf weiß sehen, was in Ordnung ist und was nicht.

  5. Thomas Karbowski
    says:

    Gut zu wissen, dass die Krankenasse die Kosten der Fahrt zum Arzt nur dann zahlt, wenn der Patient mit einem „durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema“ behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist. Mein Opa leidet an einer Nierenkrankheit. Er wird nach einem vorgegebenen Therapieschema behandelt und hofft deshalb, dass die Kosten des Transports zu der erforderlichen Dialyse durch die Krankenkasse übernommen werden.

  6. Lisa Schmidt
    says:

    Der Gesundheitszustand meines Großvaters hat sich in den letzten Monaten nochmal sehr verschlechtert. Er muss jetzt vier Mal die Woche zu Behandlungen und Arztterminen. Gut zu wissen, dass er sich mit seinem Pflegegrad 4 dafür qualifiziert, dass die Krankenkasse die Fahrt zum Arzt übernimmt.

  7. Hannes Bartschneider
    says:

    Ich wusste gar nicht, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Krankenkasse Transporte auch zahlt. Dass es einen Eigenanteil gibt, finde ich verständlich. Da meine Großmutter Pflegegrad 4 hat, steht ihr der Service wohl zu.

  8. Aria Weidmann
    says:

    Ich muss regelmäßig zur Reha und meine Mutter meinte nun, dass eventuell die Krankenfahrten von der Kasse übernommen werden können. Mir war nicht bewusst, dass die Voraussetzung dafür ist, dass über einen längeren Zeitraum eine Behandlung durchgeführt werden muss, was ja mit der Reha der Fall ist. Ich werde mich mal bei meiner Krankenkasse genauer erkunden.

  9. Paul Kersten
    says:

    Danke für den hilfreichen Beitrag. Ich stimme Ihnen zu, in einigen Fällen ist es Patienten nicht möglich, ohne bspw. eine Taxifahrt zu einer Behandlung zu kommen und das kann je nach Behandlungsintervall und -dauer recht teuer werden. Gut zu wissen, das in bestimmten Fällen, die Krankenkassen daher die Krankentransportkosten, nach vorheriger Genehmigung übernehmen. Mir selber steht so eine Behandlung bevor, ich habe kein eigenes Auto und mit dem Bus ist die Praxis auch nicht zu erreichen. Deswegen suche ich nun ein Taxianbieter für einen Krankentransport in Parsberg und Umgebung.

  10. Marlon Weber
    says:

    Meine Oma hat den Pflegegrad 5 und hat letztens den Krankentransport beansprucht. Mir war nicht bewusst, dass man ab einem bestimmten Pflegegrad bestimmte Ausnahmeregelungen hat, bei denen kein Genehmigungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden muss. Hoffentlich finden wir für die Zukunft ein gutes Unternehmen für Dialysefahrten.

  11. Sandra Geier
    says:

    Interessanter Artikel über die mögliche Kostenübernahme von Krankentransporten. Die Fahrt mit einem Krankentaxi ist wirklich wichtig für manche Gruppen, da zum Beispiel Menschen mit Pflegegrad 3 ansonsten nicht zu ihren Behandlungen gelangen können. Ich finde es jedoch angemessen, dass jeder einen kleinen Teil aus der eigenen Tasche zahlt, dies ist zu verkraften.

  12. Vielen Dank für diesen Beitrag über Krankentransporte. Gut zu wissen, dass man ab Pflegegrad 4 keinen Genehmigungsantrag stellen brauch. Meine Oma schafft die Fahrt zum Arzt bald nicht mehr allein, daher informiere ich mich schon mal über die Möglichkeiten des Krankentransports.

  13. Paul Krampe
    says:

    Meine Mutter ist pflegebedürftig und wir kümmern uns in der Familie um sie. Leider schaffen wir es auch nicht immer, dass sie einer zum Arzt fahren kann, da ist so ein Krankentransport eine wirklich gut Lösung. Ich habe mich nur gefragt, ob die Kosten denn auch von der Krankenkasse auch übernommen werden. Es ist interessant, dass sich die Entscheidung nach dem Pflegegrad richtet, da sollte bei uns dann aber kein Problem sein. Der Transport erleichtert uns den Alltag wirklich sehr.

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