Urteil: Fehlende Patientenverfügung und mutmaßlicher Patientenwille
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg musste sich mit einem schwierigen Fall beschäftigen:
Ein Patient mit mehreren Grunderkrankungen erkrankte zusätzlich akut an einem Wachkoma. Die Ärzte mussten nun entscheiden, ob der Patient, der keine Patientenverfügung hatte, intensivmedizinisch behandelt werden sollte oder nur pflegerisch.
Für diese Entscheidung muss wegen der fehlenden Verfügung von den behandelnden Ärzten der mutmaßliche Patientenwille ermittelt werden. Zudem sollten die aus dem mutmaßlichen Willen resultierenden Handlungen im Einvernehmen mit den nächsten Angehörigen erfolgen.
Das Urteil des OLG Naumburg zeigt, wie wichtig, eine Patientenverfügung für jeden Einzelnen ist. Denn die Richter entschieden, dass, wenn mit den nächsten Angehörigen kein Konsens gefunden werden kann, eine bereits begonnene Therapie der Akuterkrankung (hier des Wachkomas) mit allem, was dazu notwendig ist, weiter geführt werden muss.
Hinweis: Das Urteil hat das Az.: 1 U 118/11. Das Urteil finden Sie unter dem folgenden Link: www.jurion.de