Wer ich bin

Heike Bohnes, Rentenberaterin für das Teilgebiet gesetzliche Pflegeversicherung

Ich biete Ihnen in Angelegenheiten der Pflegeversicherung die Vorteile einer rechtlichen Vertretung wie durch einen Anwalt und zusätzlich die Kenntnisse der erfahrenen Pflegesachverständigen.

Qualifikationen:

Der Präsident des Landessozialgerichts NW und der Präsident des Landgerichts Aachen haben mich 2007 nach bestandener Sachkundeprüfung gemäß § 1 Rechtsberatungsgesetz (RberG) als “Rentenberaterin im Teilgebiet gesetzliche Pflegeversicherung” zugelassen.

Nach dem Zuständigkeitswechsel durch das Rechtsdienstleistungsgesetz wurde ich auch vom Oberlandesgericht Köln als Rentenberaterin für das Fachgebiet gesetzliche Pflegeversicherung zugelassen und in das Rechtsdienstleistungsregister aufgenommen.

Durch diese Zulassung ist es mir erlaubt, Sie im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung im Verfahren zum Widerspruch, z. B. gegen eine festgestellte Pflegestufe per Vollmacht wie ein Anwalt zu vertreten.
Als Rentenberaterin unterliege ich dem Standesrecht der Anwälteberate und vertrete Sie im Antrags- und Widerspruchsverfahren gegenüber Ihrer Pflegekasse.
Als Sachverständige für Pflege habe ich das notwendige Know How für eine aussagefähige Widerspruchsbegründung und einen erfolgreichen Widerspruch. Sie werden in Angelegenheiten, die Ihre Pflegeversicherung betreffen, von mir also rechtlich und fachlich sehr gut betreut.

Voraussetzungen für Rentenberater sind insbesondere:

  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, z. B. gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse und keine strafrechtlichen Verfehlungen,
  • Sachkunde, z. B. eine den Berufsanforderungen angemessene Ausbildung,
  • genügende einschlägige berufspraktische Erfahrung.

Darüber hinaus darf ich Sie im Bereich der Pflegeversicherung auch umfassend rechtlich beraten.
Das unter Justizaufsicht stehende Berufsrecht orientiert sich inhaltlich an dem der Anwälte. Für die Dienstleistung, die rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist, muss ich als Rentenberaterin Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen.

Rentenberater sind grundsätzlich:

  • gerichtlich zugelassen und geprüft
  • unabhängige Vertreter ihrer Mandanten
  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
  • für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
  • der Schweigepflicht unterworfen
  • Organ der Rechtspflege.

Berufliche Laufbahn:

  • Altenpflegerin im Tagesdienst
  • Wohnbereichsleitung
  • Dauernachtwache
  • Pflegedienstleitung
  • Unternehmensberaterin im Bereich Alten- u. Behindertenhilfe
  • Heimleiterin
  • Berufsbetreuerin und Berufsverfahrenspflegerin
  • Dozentin
  • freiberufliche Pflegesachverständige und Pflegegutachterin
  • Fachautorin, Fachjournalistin

Seit 2002 als Pflegesachverständige selbständig mit dem Sachverständigenbüro und der Pflegeberatung carekonzept, als freiberufliche Dozentin, Fachautorin und Berufsverfahrenspflegerin. Gelistet im Sachverständigenverzeichnis der Sozialgerichtsbarkeit.

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