Weiterhin Sonderregelung bei der kurzfristigen Arbeitsbefreiung

Weiterhin Sonderregelung bei der kurzfristigen Arbeitsbefreiung

Bei plötzlich aufgetretener Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen besteht ein Rechtsanspruch auf eine kurzfristige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Tagen. Dieser Anspruch wurde während der Pandemie auf 20 Tage erhöht.

Auch der Zahlungszeitraum des Pflegeunterstützungsgeldes, das beantragt werden kann, wurde entsprechend auf 20 Tage erhöht.

Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021.

Weitere Infos zu den pandemiebedingten Sonderregelungen finden Sie hier: carekonzept pflegeberatung

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