Wann die Kasse die Taxifahrt zum Arzt zahlt

Wann die Kasse die Taxifahrt zum Arzt zahlt

Es gibt ihn schon immer irgendwie, den so ganannten „Taxischein“ für die Fahrt zum Arzt. Er wird vom behandelnden Arzt als Verordnung ausgestellt. Allerdings war die Kostenübernahme bis vor kurzem noch schwierig. Bevor man die vom Arzt verordnete Taxifahrt nutzen konnte, musste die Kostenübernahme von der Krankenkasse bestätigt werden. Der Versicherte musste also vor Fahrtantritt einen Antrag bei der Kasse stellen.

Das hat sich nun geändert. Für Versicherte, die eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) und Blinde gelten die Taxifahrten mit der Verordnung durch den Arzt grundsätzlich als genehmigt. Dies gilt auch für Versicherte mit Pflegegrad 3 und dem Merkzeichen „aG“, sowie grundsätzlich für Versicherte mit dem Pflegegrad 4 oder dem Pflegegrad 5.

Das erleichtert nun manchem Behinderten und / oder Pflegebedürftigem den Arztbesuch.

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  1. Alexander Brandt
    says:

    Ich wusste nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, die Koste für das Krankentaxi zu erstatten. Vielen Dank für diesen Beitrag und ihre Erklärung, in welchem Fall es möglich ist. Ich bin mir sicher, dass solche Kostenerstattung für die Menschen mit den Gehbehinderungen sehr hilfreich ist.

  2. Meine Schwester hat eine außergewöhnliche Gehbehinderung. In Erinnerung hatte ich noch, dass die Kostenübernahme für das Taxi bestätigt werden musste. Es freut mich, dass dies sich geändert hat!

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