Schuld an Infektion im Krankenhaus muss der Patient beweisen

Schuld an Infektion im Krankenhaus muss der Patient beweisen

 

Wenn ein Patient im Krankenhaus eine Infektion erleidet, muss er eine fehlerhafte Behandlung oder ein schuldhaftes Verhalten des Krankenhauspersonals nachweisen, um eine Entschädigung zu erhalten. Denn für einen Richter am Landgericht Koblenz ist eine Infektion kein grundsätzliches Anzeichen eines Behandlungsfehlers.

Auch im Krankenhaus sei eine völlige Keimfreiheit nicht erreichbar. Weder aus dem Patientenrechtegesetz noch aus dem Infektionsschutzgesetz ließen sich Beweiserleichterungen für den Betroffenen ableiten. Deshalb läge die Beweislast beim betroffenen Patienten und nicht bei den Behandelnden.

Hinweis: Wenn die Hygiene- und Präventionsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts im Krankenhaus eingehalten wurden, gilt die Vermutung, dass der Stand der medizinischen Wissenschaft eingehalten wurde.

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