Praxis-Tipp: Widerspruch lohnt nicht nur bei der Pflegestufe

Praxis-Tipp: Widerspruch lohnt nicht nur bei der Pflegestufe

Neuerdings kommen vermehrt Kunden zu mir, deren Pflegekasse die Leistungen einschränken, d. h. das Pflegegeld zugunsten von Pflegesachleistungen (die aber nicht erwünscht sind) streichen oder die Kombinationsleistung nicht mehr bezahlen, weil angeblich die Pflege nicht sichergestellt wäre. Oft beschränken sich die Kassen dann auch auf solch globale Begründungen, wie etwa „die Pflege ist nicht sicher gestellt“.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen. Sie müssen sich das auch nicht gefallen lassen. Denn Sie können auch gegen solche Entscheidungen der Pflegekasse in Widerspruch gehen.
Das Verfahren ist ähnlich, wie beim Widerspruch gegen eine Pflegestufe: sie haben einen Monat Zeit, den Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte begründet sein.

Tipp: Wenn Sie bzw. der Versicherte in NRW wohnt, können Sie jedes Widerspruchsverfahren gegen die Pflegekasse auch von mir durchführen lassen. Im Erfolgsfall entstehen Ihnen keinerlei Kosten dadurch. Sprechen Sie mich also an, wenn Ihre Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt oder Ihnen plötzlich einen Änderungsbescheid sendet, mit dem Sie nicht einverstanden sind.

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