Nutzen Sie einen Entlastungsdienst

Nutzen Sie einen Entlastungsdienst

Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich steht jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zu. Genutzt werden kann, er bspw. für niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsdienste. Diese bieten sowohl Pflegedienste wie auch auf Entastung und Betreuung spezialisierte Dienste an. Mit dem Entastungsbetrag soll es Pflegebedürftigen ermöglicht werden, länger in der eigenen Wohnung zu leben. Er kann daher sowohl für den Pflegebedürftigen, etwa für Betreuungsleistungen, wie auch zur Entlastung der Pflegeperson eingesetzt werden.

Wichtiger Baustein bei der Entlastung von Angehörigen

Ziel der Entlastungs- und Betreuungsdienste ist es, pflegende Angehörige zeitlich zu entlasten und zu unterstützen. Als Angebote kommen infrage:

  • die stundenweise Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und / oder im Rahmen von Betreuungsgruppen,
  • eine, die vorhandenen Fähigkeiten stärkende und stabilisierende Alltagsbegleitung,
  • Unterstützung der Pflegeperson bei der Bewältigung des Pflegealltags, etwa durch Beratung im Umgang mit herausforderndem Verhalten des Pflegebedürftigen,
  • Dienstleistungen und organisatorische Hilfestellungen, wie etwa Botengänge, Einkauf und hauswirtschaftliche Hilfen.

Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag auch genutzt werden, um bspw. den Eigenanteil bei der Tages- oder Kurzzeitpflege für Unterkunft und Verpflegung zu begleichen.

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