Leitlinie zur EInwilligung von Demenzerkrankten in Behandlungsmaßnahmen

Leitlinie zur EInwilligung von Demenzerkrankten in Behandlungsmaßnahmen

Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) haben eine Leitlinie zur „Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen“ herausgegeben.

Diese Leitlinie soll mit 33 Empfehlungen das interdisziplinäre Team dabei unterstützen, die Einwilligungsfähigkeit Demenzerkrankter einzuschätzen.
Mit den Empfehlungen soll die Handlungsfähigkeit von Menschen mit Demenz in Entscheidungssituationen über medizinische Maßnahmen erhalten bleiben.
Die Leitlinie erhebt den Anspruch, medizinische, medizin-rechtliche, medizin-ethische, pflegewissenschaftliche und gerontopsychologische Anforderungen zu erfüllen.

Zum einen soll bei den Patienten deren Autonomie und Wohl und auf Seiten der handelnden Berufsgruppen die ethische Qualität der Entscheidung und die Rechtmäßigkeit etwa bei der informierten Einwilligung, gefördert werden.
Um diese Ziele zu erreichen, werden nicht nur patientenbezogene Eigenschaften berücksichtigt, sondern es werden auch Empfehlungen zur Gestaltung von Entscheidungskontexten (Situation, Interaktion) gegeben.
Die Leitlinie erhebt darüber hinaus den ethisch fundierten Anspruch, die Eigenverantwortlichkeit und das selbstwirksame Agieren der Betroffenen zu berücksichtigen. Damit sollen alle gängigen Maßnahmen nach Möglichkeit unter Beteiligung des Patienten erfolgen.

Die Anwendungsbereiche der Leitlinie werden neben den ambulanten, teilstationären und stationären medizinischen Versorgungssektoren auch in der häuslichen Pflege und Versorgung gesehen.

Hinweis: Die Leitlinie umfasst eine Kurz- und eine Langversion. Sie kann unter dem Link am Anfang des Artikels oder direkt hier heruntergeladen werden: Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen

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