Praxis-Tipp: Darauf sollten Sie beim Pflegevertrag achten

Praxis-Tipp: Darauf sollten Sie beim Pflegevertrag achten

Erst kürzlich rief mich eine Kundin an, die mich fragte, ob es eventuell zu ihrem Nachteil sei, wenn der Pflegedienst bereits einen Vertrag mit ihr abschließen wolle, wo er doch nur einmal wöchentlich kommen solle….
Meine Antwort: „Nein, das ist kein Nachteil für Sie.“

Wenn Pflegebedürftige oder deren Angehörige erstmalig einen Pflegedienst beauftragen wollen oder müssen, kommt es nicht selten zu Irritationen: der Pflegedienst muss mit dem Pflegebedürftigen einen Vertrag abschließen! Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Auch die Inhalte des Vertrages sind gesetzlich geregelt. Der Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Es müssen beide Vertragsparteien (Pflegebedürftiger und Pflegedienst) genannt sein.
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  • Es muss beschrieben sein, welche Leistung genau erbracht werden soll, also Behandlungspflege oder Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz.
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  • Der Vertrag muss enthalten, was genau, getan werden soll, bspw. Körperpflege. Hierzu kann auch ein Anhang, etwa der Kostenvoranschlag, verwendet werden, der dann Bestandteil des Vertrages ist.
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  • Neben dem „Was“ muss auch das „Wie oft“ spezifiziert sein, z. B. einmal wöchentlich oder täglich.
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  • Es muss im Vertrag auch nachvollziehbar sein, wie viel die einzelne Leistung kostet.
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  • Zudem muss der Kunde ohne Probleme erkennen können, was die Leistung(en) monatlich kosten wird.
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  • Für den Pflegedienst muss eine Kündigungsfrist benannt sein.
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  • Der Kunde kann den Vertrag jederzeit auch ohne Angabe von Gründen kündigen.

Hinweis: Diese Liste können Sie auch als Checkliste herunterladen und nutzen: Checkliste Pflegevertrag

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  1. Noah_Dadri1
    says:

    Toller Beitrag, danke für diese Tipps. Meine Schwester und ich haben Probleme uns jeden Tag um unseren Opa zu kümmern, da wir auch viel arbeiten. Pflegeservice für zu Hause 2-mal in der Woche wäre nicht schlecht.

  2. Katrin Hegedorn
    says:

    Meine Oma benötigt mittlerweile auch etwas Pflege. Deshalb suchen wir gerade nach passenden Alltagshilfen. Danke für den Tipp, dass im Vertrag auch nachvollziehbar sein muss, wie viel die einzelne Leistung kostet.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Pflegevertrag. Interessant, dass darin genau festgehalten sein sollte, ob Behandlungspflege oder Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz geleistet werden soll. Meine Mutter ist mittlerweile auf Hilfe angewiesen und wir wollen einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, daher sind die Informationen hier sehr hilfreich.

  4. Ischka Niemer
    says:

    Interessant, dass der Pflegedienst mit dem Patienten einen Vertrag abschließen muss. Ich bin schon länger auf der Suche nach einem passenden ambulanten Pflegedienst für meinen Großvater. Dieser ist schon lange stark pflegebedürftig und liegt zumeist im Bett.

  5. Dennis Becker
    says:

    Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst. Dabei ist es gut zu wissen, was man bei einem Pflegevertrag beachten sollte. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  6. Dennis Becker
    says:

    Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem häuslichen Pflegedienst. Dabei ist es gut zu wissen, dass diese Tätigkeit einen Vertrag voraussetzt. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  7. Anton Schneider
    says:

    Gut zu wissen, dass ein Pflegevertrag zum Beispiel für die häusliche Krankenpflege gemacht werden muss. Ich kann mir vorstellen, dass es da häufig zu Irritationen kommt. Ich habe bisher auch noch nichts davon gehört, aber das ergibt schon Sinn.

  8. Sandra Geier
    says:

    Danke für diese Hinweise zum Pflegevertrag. Gut zu wissen, dass dort neben der Art und Häufigkeit der einzelnen Tätigkeiten diese auch noch nach ihren Kosten aufgeschlüsselt sein müssen. Ich finde das gut, falls mein Opa mal einen Pflegedienst braucht, werde ich bei der Auswahl auch auf Transparenz wert legen.

  9. Adrian Graur
    says:

    Wir wollen für meine Oma die häusliche Pflege beauftragen und diesen Beitrag über die Gestaltung von Pflegevertrag finde ich sehr nützlich. Gut zu wissen, dass alle Leistungen von Behandlungspflege in dem Vertrag stehen sollen. Vielen Dank für die Erinnerung, dass die Häufigkeit von Leistungen auch im Vertrag stehen muss.

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