Geltendmachung Betreuungsgeld 2015/2016

Bis zum 31.12.2016 erhielten Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe das zusätzliche Betreuungsgeld. Es war in zwei Leistungsbereiche aufgeteilt: die Leistungen für den erheblichen und die für den erhöhten Betreuungsbedarf.

Aufgrund einer Übergangsregelung haben Versicherte, die zum 01.01.2017 von der Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet wurden, einen verlängerten Anspruch auf die Nutzung des in den Jahren 2015 und 2016 nicht verbrauchten Betreuungsgeldes. Diese Leistung kann bis zum 31.12.2018 in Anspruch genommen werden.

Wenn Ihre Pflegekasse Ihnen hier Probleme macht, begleite ich Sie im Widerspruchsverfahren oder übernehme es komplett für Sie. Ist der Widerspruch erfolgreich, entstehen Ihnen keine Kosten. Denn dann muss Ihre Pflegekasse Ihnen die Rechtsverfolgungskosten erstatten.

Denn die Kosten für den Widerspruch sind bei Übernahme durch einen Rechtsdienstleister so genannte „Rechtsverfolgungskosten“, die dem Versicherten bei einem erfolgreichen Widerspruch erstattet werden müssen.

Ich sende Ihnen erst gar keine Rechnung zu, sondern schicke meine Rechnung aufgrund einer Forderungsabtretung direkt an Ihre Pflegeversicherung, die dann an mich überweist.

Damit Sie kein Risiko eingehen, überprüfe ich den ablehnenden Bescheid Ihrer Pflegekasse vor Übernahme des Widerspruchsverfahrens darauf, wie groß Ihre Erfolgsaussichten sind.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruchsverfahren wegen der nachträglichen Gewährung des Betreuungsgeldes haben, setzen Sie sich bitte mit mir über E-Mail oder das Kontaktformular auf dieser Seite in Verbindung.

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