Widerspruch wegen Pflegegrad

Ich vertrete ich Sie umfassend im Widerspruchsverfahren gegen einen falschen Pflegerad.

Ich übernehme das Widerspruchsverfahren komplett für Sie. Sind wir erfolgreich, entstehen Ihnen keine Kosten. Denn dann muss Ihre Pflegekasse mich bezahlen.

Die Kosten für den Widerspruch sind bei Übernahme durch einen Rechtsdienstleister so genannte „Rechtsverfolgungskosten“, die dem Versicherten bei einem erfolgreichen Widerspruch erstattet werden müssen.

Damit Sie kein Risiko eingehen, überprüfe ich Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad vor Übernahme des Widerspruchsverfahrens.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruchsverfahren gegen die einstufung in einen Pflegegrad haben, setzen Sie sich bitte mit mir über E-Mail oder das Kontaktformular auf dieser Seite in Verbindung.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie einen Anwalt oder einen zugelassenen Rechtsdienstleister mit dem Widerspruchsverfahren beauftragen. Andernfalls kann selbst ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren teuer werden.

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