Ablehnung des Hausnotrufs

Manchmal sind die Sachbearbeiter der Pflegeversicherung mit ihren Ablehnungen von Hausnotrufsystemen eher schnell, als gründlich. Das heißt, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird der Hausnotruf erst einmal ohne nähere Prüfung, etwa weil ein Ehepartner mit im Haus lebt, abgelehnt.

Auch hier kann ein Widerspruch hilfreich sein. Ist das Widerspruchsverfahren erfolgreich und erhalten Sie die Zuzahlung zum Hausnotruf, entstehen Ihnen keine Kosten. Denn dann muss Ihre Pflegekasse die durch das Verfahren entstandenen Kosten bezahlen. Die Kosten für den Widerspruch sind so genannte „Rechtsverfolgungskosten“. Diese müssen dem Versicherten bei einem erfolgreichen Widerspruch von seiner Pflegekasse erstattet werden, wenn der Versicherte einen zugelassenen Rechtsdienstleister in Anspruch genommen hat.

Ich sende Ihnen dann auch keine Rechnung zu, sondern schicke meine Rechnung direkt an Ihre Pflegeversicherung, die dann an mich überweist.
Bevor Sie mich beauftragen, kläre ich Sie über die möglicherweise entstehenden Kosten, falls der Widerspruch nicht erfolgreich sein sollte, umfassend auf.

Damit Sie kein Risiko eingehen, überprüfe ich Ihren Anspruch auf die Bezuschussung des Hausnotrufsystems vor Übernahme des Widerspruchsverfahrens.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung des Hausnotrufs haben, setzen Sie sich bitte mit mir über E-Mail oder das Kontaktformular auf dieser Seite in Verbindung.

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