Das zahlt die Kassse zum Hausnotruf

Das zahlt die Kassse zum Hausnotruf

Versicherte, die mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sind, haben Anspruch auf die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln, wie dem Hausnotruf.

Ein Hausnotruf oder Notrufsystem wird an den Telefonanschluss angeschlossen. In der Wohnung wird ein Empfangsgerät installiert und der Pflegebedürftiger erhält einen tragbaren Notrufsender. Der Notrufsender kann wahlweise an einer Kette oder am Handgelenk getragen werden. Im Notfall, etwa bei einem Sturz, kann der Pflegebedürftige mit dem Notrufsender einen Hilferuf absetzen und Hilfe anfordern. Der Hausnotruf soll vor allem alleinstehenden, Pflegebedürftigen ermöglichen, über den Notrufknopf schnell und unkompliziert Hilfe anzufordern.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf aber nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen:

  • es muss eine Einstufung mindestens in Pflegegrad 1 bestehen.
  • der Pflegebedürftige lebt allein, oder ist über weite Teile des Tages alleine, etwa wenn der Mitbewohner arbeiten geht.
  • der Pflegebedürftige kann mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen.
  • mit dem Eintritt einer Notsituation kann krankheitsbedingt jederzeit gerechnet werden.
  • der Hausnotrufanbieter muss mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag haben.

Seit dem 01.06.2018 übernimmt die Pflegekasse keine Anschlussgebühr mehr. Sie bezuschusst die monatlichen Mietkosten jedoch mit 23,00 € (bis zum 31.05.2018 wurden monatlich nur 18,36 € / Monat von der Kasse gezahlt).
Die Kosten werden von der Pflegekasse direkt an den Leistungserbringer erstattet.

Tipp: Die Hausnotrufanbieter kommen in der Regel gerne zu Ihnen nach Hause und beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten und der Kostenübernahme. Am besten lassen Sie sich von mehreren Anbietern je ein Angebot machen. Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen, sondern bitten Sie grundsätzlich um Bedenkzeit, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

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